Überbrückungshilfe III - Investition in Digitalisierungsmaßnahmen

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Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor immense Herausforderungen. Mit der Überbrückungshilfe III wurde ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 20.000 € für die Digitalisierung eingeführt. Zusätzlich sind auch Investitionen in die Umsetzung des Hygienekonzepts mit einem weiteren Zuschuss in Höhe von 20.000 € förderfähig.  

Dazu ein Beispiel:
Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Der Betrieb hat 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – davon werden 90 Prozent erstattet (18.000 Euro).

Anrecht auf den Zuschuss haben Firmen die Corona-bedingt einen deutlichen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben. Unter folgendem Link erfahren Sie mehr hierzu: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html


Wir haben eine Liste mit Leistungen aufgestellt, die unserer Meinung nach zuschussfähig sind.

Hier ein paar Beispiele dazu:

  • Aufbau eines Onlineshops
  • Onlinegutschein-Verkäufe
  • Online-Bestellsysteme
  • Online-Reservierungssysteme
  • Eintrittskosten bei Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon, etc.
  • die eigene Webseite, (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Investition in die IT (WLAN-Systeme, Netzwerktechnik) je nach Konzept
  • Digitalisierung der Speisekarte
  • Digitalisierung von Informationen im Rahmen des Hygienekonzepts
  • Drucker und Scanner, sowie weitere Hardware im Rahmen des Hygienekonzepts

Grundsätzlich sind Investitionen in die Digitalisierung, nach telefonischer Auskunft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zuschussfähig. Die Beurteilung erfolgt durch den Steuerberater. Einen vorgegebenen Leistungskatalog gibt es nicht.

Update vom 21.04.2021: Für Steuerberater gibt es eine interne Positivliste, welche wir für Sie aufbereitet haben. Hier geht's zur Positivliste.

Im Detail wird das jedoch nur in Absprache mit Ihrem Steuerberater zu beantworten sein. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, da wir so eine gute Lösung für Sie erarbeiten können.

Erstattet werden

  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

im Vergleich zum Zeitraum November 2019 bis Juni 2021.

Es ist ratsam Ihren Steuerberater so früh wie möglich einzubinden, da der Antrag ohnehin über diesen abgewickelt werden muss. Gerne können wir auch auch die Klärung mit Ihrem Steuerberater übernehmen. Zusätzlich wurde für Steuerberater ohnehin eine sehr kompetente Hotline eingerichtet, welche Fragen wirklich schnell und zuverlässig beantwortet. Diese lautet: Service-Hotline +49 30 – 530 199 322

Des Weiteren besteht natürlich immernoch die Möglichkeit auch die folgenden Fördertöpfe, mit einer Förderung von 50%, zu beanspruchen.

  • Digitalbonus Standard
  • Digitalbonus Sicherheit
  • Go Digital
  • Digital Jetzt

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es handelt sich hierbei um keine rechtlich verbindliche Auskunft.

Gerne prüfen wir für Sie ob Ihr Vorhaben zuschussfähig ist. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
 

Können Onlineshops subventioniert werden?

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Ja Onlineshops, sowie Webseiten oder andere digitale Instrumente die helfen den Verkauf zu digitalisieren sind förderfähig.

Wo kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden?

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Die Überbrückungshilfen können nur von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, sowie Ihrem Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt beantragt werden. Dadurch soll bereits im Vorfeld eine Prüfung stattfinden und Mißbrauch vorbeugen. Die Kosten die dadurch entstehen sind teilweiße erstattungsfähig. Am besten besprechen Sie das direkt mit Ihrem Vertreter. Gerne können wir Ihnen auch Steuerberater nennen die mit dem Thema vertraut sind. 

Sind auch Kassensysteme förderfähig?

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Ja auch Kassensysteme sind wohl förderfähig. Wir arbeiten aktuell an förderfähigen Projekten bei denen ein Online-Shop mit einer Anbindung an ein Warenwirtschaftssystem samt Kassen umgesetzt wird. Gerne setzen wir ein solches Projekt mit unserem Partner Roßmann Kassensysteme auch für Sie um.

Sind HikVision-Kameras förderfähig?

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Das ist eine interessante Frage. Die Fieber-Screening-Thermal-Kameras von HikVision sind unserer Auffassung nach auf jeden Fall über das Hygienekonzept förderfähig. Theoretisch müssten auch Kamerasysteme die eine Zählung der Menschen zulassen möglich sein.

Sind Apps für Android oder iOS förderfähig?

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Das kommt auf den Einsatzzweck an. Wenn die Apps den Verkauf auf das Smartphone verlagern sollen, sind sie wie ein Onlineshop förderfähig. Wenn z.B. eine Speisekarte digitalisiert werden soll sind sie ebenso förderfähig. Gerne klären wir das aber in Absprache mit Ihrem Steuerberater für Sie ab.

Sie machen Webseiten umsonst?

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Nicht ganz. Für Restaurant-Kunden aus dem Stadtgebiet Augsburg bieten wir demnächst Standard-Webseiten als Aktion für eine Spende an. Unter dem Motto "Zahl was Du kannst", möchten wir eine Aktion in Augsburg starten, um dort bekannter zu werden und "Corona-Verlieren" zu helfen. Benötigen Sie mehr Informationen zu dem Thema, wenden Sie sich am besten an unseren Projektleiter per E-Mail. 

Wer kann Überbrückungshilfe III beantragen?

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Unternehmen mit bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler, Soloselbstständige und Organisationen aus allen Branchen mit bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020.

Können Vermieter auch Überbrückungshilfe III beantragen

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Anscheinend ja, auch ohne Gewerbeschein. Nähere Informationen vermittelt diese Webseite.